Sanierungsbonus:
bis 31.12.2025
Die Förderung des Bundes wurde bis max. 31.12.2025 verlängert – aber Achtung:
Die Fördermittel sind begrenzt und könnten bald aufgebraucht sein!
Sie haben jetzt die Chance, sich den Sanierungsbonus zu sichern und bis zu 9.000 € für neue Fenster zu erhalten.
Ein überzeugender Grund, schnell zu handeln und den Bonus zu schnappen, bevor der Fördertopf leer ist!
Hier die wichtigsten Infos:
„Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.“ (Auszug aus S. 1, Abs. 6: Informationsblatt vom Bund, Version 09/24)
Derzeit stehen noch € 845,50 Mio. zur Verfügung. (hier die aktuellen Infos).
Damit Ihr Antrag nicht abgelehnt wird,
beachten Sie bitte unbedingt:
- Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
- Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein um gefördert zu werden
- Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.
- Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
- Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
- Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen.
- Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.
Darum geht´s
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie.
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werde